Kosten und Tarife

Wer bezahlt die ambulante psychiatrische Pflege?

Die Kosten werden zu einem Teil von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen und zum andern Teil von dem Kanton finanziert. Dafür muss die Pflege aber von einem Arzt verordnet sein und der Bedarf muss von einer Pflegefachperson abgeklärt werden, die dafür zugelassen ist. Grundlage dafür ist das Krankenversicherungsgesetz (KVG) 

Tarife für die Krankenkasse

Abklärung und Beratung. 76.90 Fr.
Behandlungspflege 63.00 Fr.
Grundpflege 52.60 Fr.

Der Patient/ die Patientin bezahlt:

  • Selbstbehalt / Franchise bei der Krankenversicherung
  • sog. Patientenbeteiligung (bei Patienten über 65 Jahren. (EL Bezüger wird der Betrag zurückerstattet) 

Weitere Informationen:

Ich rechne direkt mit den Krankenkassen ab. Die Minimaleinsatzzeit ist 10 Minuten, danach wird in 5 Minuten-Schritten abgerechnet.

Fürs Erstassessment verrechne ich 2 Stunden fürs Reassessment 1,5 Stunden (einmalig).

Für Evaluation und Bedarfsabklärung mit dem Arzt je nach Komplexität 0,5 Stunden bis 1,5 Stunden (pro Monat).

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