Wer bezahlt die ambulante psychiatrische Pflege?
Die Kosten werden zu einem Teil von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen und zum andern Teil von dem Kanton finanziert. Dafür muss die Pflege aber von einem Arzt verordnet sein und der Bedarf muss von einer Pflegefachperson abgeklärt werden, die dafür zugelassen ist. Grundlage dafür ist das Krankenversicherungsgesetz (KVG)
Tarife für die Krankenkasse
Abklärung und Beratung. | 76.90 Fr. |
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Behandlungspflege | 63.00 Fr. |
Grundpflege | 52.60 Fr. |
Der Patient/ die Patientin bezahlt:
Weitere Informationen:
Ich rechne direkt mit den Krankenkassen ab. Die Minimaleinsatzzeit ist 10 Minuten, danach wird in 5 Minuten-Schritten abgerechnet.
Fürs Erstassessment verrechne ich 2 Stunden fürs Reassessment 1,5 Stunden (einmalig).
Für Evaluation und Bedarfsabklärung mit dem Arzt je nach Komplexität 0,5 Stunden bis 1,5 Stunden (pro Monat).